Die Landesregierungen in Ö hatten schon lange vorher ( seit 2003 ) die Weisung nach folgender Grundlage zu handeln:
§ 4 Abs 2 KFG 1967 (Fahrzeuge dürfen innen und aussen keine vermeidbaren vorspringende Teile, Kanten
oder zusätzliche Vorrichtungen die bei Verkehrsunfällen schwere körperliche Verletzungen erwarten lassen
Danach wird auch strikt gehandelt, musste kämpfen um meinen PU-Bügel eingetragen zu bekommen

Ausnahme sind jedoch die neuen mit EU-Genehmigung
hallo hallo! glaub auch , daß das einen polizisten nicht interessiert
interessieren wird das aber den versicherungsgutachter,wenn ein unfall passiert ist, ob das teil getüvt ist oder eu papiere hat - sonst kanns vielleicht ne teilschuld geben !!!
Außerdem ist ein nicht eingetragener Bügel (und auch jedes andere Teil) ein schwerer Mangel am Fahrzeug was bewirkt:
1. kein Pickerl
2. abnahme der Kennzeichen bei Kontrolle mit techn. Prüfzug (im schlimmsten Fall)