Hallo Forumsgemeinde !
Ich liebäugle mit einem Pickup / D-Max / Doppelkabiner und möchte damit auch öfter meinen Crosser transportieren. Der geht jedoch nur rauf wenn die Heckklappe offen bleibt ( schon probiert mit einem Vorführer ) . Kann es da zu Problemen mit der Polizei kommen ??, vorausgesetzt mein mopped ist ordentlich befestigt
Danke Reinhard
Fahren Mit Offener Heckklappe Erlaubt
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- pick-up_max
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Re: Fahren Mit Offener Heckklappe Erlaubt
Ich denke mal Probleme wirds nur geben wenn du Beleuchtung oder/und Kennzeichen verdeckst
Habe auch schon öfters lange Gegenstände mit offener Hecklappe transportiert, bis jetzt noch nie Beanstandungen.

Habe auch schon öfters lange Gegenstände mit offener Hecklappe transportiert, bis jetzt noch nie Beanstandungen.
Grüsse Max
Unheilbar Pick-up süchtig
Unheilbar Pick-up süchtig
- capri1600gt
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Re: Fahren Mit Offener Heckklappe Erlaubt
Erstmal Willkommen im Forum!
Wo ist denn dein Kennzeichen angebracht? Ich hab das unterhalb der Heckklappe und hatte auch noch nie Probleme, wenn ich mal ausnahmsweise offen gefahren bin. Allerdings hab ich keinen Schimmer, ob mich da je ein Polizist gesehen hat.
Geschweige denn einer, den es auch gekümmert hätte, wenns illegal gewesen wäre.
Ich glaub ehrlich nicht, daß es da probleme geben würde, wenn man das Kennzeichen und die Beleuchtung sieht und auch nichts zu lang übersteht (notfalls ist es eben eine Langgutfuhre!)
Kathi (die fürchtet, daß ihr Mopperl zu lang für die Doka sein wird)
Wo ist denn dein Kennzeichen angebracht? Ich hab das unterhalb der Heckklappe und hatte auch noch nie Probleme, wenn ich mal ausnahmsweise offen gefahren bin. Allerdings hab ich keinen Schimmer, ob mich da je ein Polizist gesehen hat.
Geschweige denn einer, den es auch gekümmert hätte, wenns illegal gewesen wäre.
Ich glaub ehrlich nicht, daß es da probleme geben würde, wenn man das Kennzeichen und die Beleuchtung sieht und auch nichts zu lang übersteht (notfalls ist es eben eine Langgutfuhre!)
Kathi (die fürchtet, daß ihr Mopperl zu lang für die Doka sein wird)
- CottonEyeJoe
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Re: Fahren Mit Offener Heckklappe Erlaubt
Hallo Reinhard_400!
Also meine bessere Hälfte fährt seeehr oft mit offener Heckklappe. Gab´ auch noch nie Probleme.
Ich kann mich der Meinung der anderen auch nur anschliessen: Wenn die Beleuchtung und das Kennzeichen gut sichtbar sind und die Ladung ordnungsgemäs befestigt ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass das verboten sein könnte.
*zwinker zu capri1600gt* bist jetzt auch im ich-habe-ein-pferd-forum unterwegs, gel ?
Also meine bessere Hälfte fährt seeehr oft mit offener Heckklappe. Gab´ auch noch nie Probleme.
Ich kann mich der Meinung der anderen auch nur anschliessen: Wenn die Beleuchtung und das Kennzeichen gut sichtbar sind und die Ladung ordnungsgemäs befestigt ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass das verboten sein könnte.
*zwinker zu capri1600gt* bist jetzt auch im ich-habe-ein-pferd-forum unterwegs, gel ?
- capri1600gt
- Forumsmember
- Beiträge: 263
- Registriert: Dienstag, 26 Februar 2008, 20:55
Re: Fahren Mit Offener Heckklappe Erlaubt
CottonEyeJoe hat geschrieben:*zwinker zu capri1600gt* bist jetzt auch im ich-habe-ein-pferd-forum unterwegs, gel ?
Verdammt! ich muß mir endlich einen Zweitnick zulegen!

Kathi (die das irgendwie nicht abstreiten kann)
- offroad4fun
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- Wohnort: Klein Jetzelsdorf
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Suzuki Swift 4x4
Suzuki Samurai (Umbau)
Suzuki SJ413 (Umbau)
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Re: Fahren Mit Offener Heckklappe Erlaubt
also ich wäre da eher vorsichtig mit: was erlaubt ist und was nur geduldet wird.
jedenfalls ist natürlich klar, dass die beleuchtung und das kennzeichen nicht verdeckt sein dürfen. hier ist aber auch zu beachten, dass es hierfür vorgeschriebene winkel gibt, aus denen diese einsehbar sein müssen.
und auch ganz wichtig: die ladung muss 100% ausreichend gesichert sein!
wie es da genau in ö genau aussieht, weiss ich leider auch nicht - aber vielleicht find ich ja noch ne info.
ok - natürlich sind die pickups dafür gebaut, dass man offen fahren kann, auch gibt es die möglichkeit, die ladeklappe ganz zu entfernen oder bzw. gegen netze zu tauschen ... ob das aber in ö auch legal ist?
btw: es gibt auch spezielle klapp-gitter für die heruntergeklappte ladeklappe:
z.b.: [albumimg]18[/albumimg]
lg thomas
jedenfalls ist natürlich klar, dass die beleuchtung und das kennzeichen nicht verdeckt sein dürfen. hier ist aber auch zu beachten, dass es hierfür vorgeschriebene winkel gibt, aus denen diese einsehbar sein müssen.
und auch ganz wichtig: die ladung muss 100% ausreichend gesichert sein!
wie es da genau in ö genau aussieht, weiss ich leider auch nicht - aber vielleicht find ich ja noch ne info.
ok - natürlich sind die pickups dafür gebaut, dass man offen fahren kann, auch gibt es die möglichkeit, die ladeklappe ganz zu entfernen oder bzw. gegen netze zu tauschen ... ob das aber in ö auch legal ist?
btw: es gibt auch spezielle klapp-gitter für die heruntergeklappte ladeklappe:
z.b.: [albumimg]18[/albumimg]
lg thomas
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